Lehrgang, Hundehaltung & Recht und Zertifikat
Häufige Fragen (FAQ)
Alles Wichtige zum Sachkundenachweis für Hundehalter in NRW nach § 11 LHundG. Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns über die Kontaktseite.
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Was ist der Sachkundenachweis für Hundehalter in NRW?
Der Sachkundenachweis nach § 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG) belegt, dass du das nötige Wissen für die Haltung eines Hundes hast – zu Verhalten, Erziehung, Gesundheit, Haltung und Recht. In NRW ist er für größere Hunde vorgeschrieben.
Wer braucht den Sachkundenachweis?
Alle Halter:innen von Hunden mit über 20 kg Gewicht oder über 40 cm Schulterhöhe in Nordrhein-Westfalen. Auch wer sich einen solchen Hund anschaffen möchte, sollte den Nachweis vorab erbringen.
Ist der Nachweis in ganz NRW gültig?
Ja. Der Sachkundenachweis nach § 11 LHundG NRW gilt landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen und wird von den Ordnungsämtern anerkannt.
Wie läuft die Online-Prüfung ab?
In fünf Schritten: 1) Prüfung buchen, 2) Identität bestätigen (Ausweis & Selfie), 3) Inhalte lernen, 4) Abschlusstest online absolvieren, 5) Zertifikat direkt per E-Mail erhalten – komplett ortsunabhängig.
Woher stammen die Prüfungsfragen?
Die Fragen wurden von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe entwickelt, geprüft und abgenommen und dürfen von Prüfer:innen verwendet werden.
Welche Themen kommen dran?
Der Fragenkatalog deckt 20 Themengebiete ab – u. a. Ausdrucksverhalten & Körpersprache, Rassen, Hund und Kind, Erziehung & Training, Problemverhalten, Gesundheit, Aufzucht, Haltung und rechtliche Grundlagen.
Wie viele Fragen gibt es?
Der offizielle Katalog umfasst rund 197 Fragen im Multiple-Choice-Format (mehrere richtige Antworten möglich). Für den Test wird daraus eine Auswahl gestellt.
Bekomme ich ein Zertifikat?
Ja. Nach bestandener Prüfung erhältst du dein Zertifikat als PDF direkt per E-Mail – prüfsicher zur Vorlage beim Ordnungsamt.
Für welche Rassen gilt der Online-Nachweis NICHT?
Für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist der Test beim Veterinäramt vorgeschrieben – nicht online.
Was gilt für Rassen wie Rottweiler, Dogo Argentino oder Tosa Inu?
Für Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu ist der Test beim Veterinäramt oder bei einer sachverständigen Hundetrainer:in abzulegen.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Die Prüfung wird von Sarah Mikulla verantwortet – einer vom LANUV NRW anerkannten sachverständigen Stelle mit über 12 Jahren Erfahrung in ihrer eigenen Hundeschule.
Brauche ich Vorkenntnisse?
Nein. Du lernst alle nötigen Inhalte im Kurs. Ein internetfähiges Gerät und etwas Zeit genügen.
Wie oft kann ich den Test versuchen?
Solltest du beim ersten Mal nicht bestehen, kannst du den Test wiederholen – ohne Zusatzkosten.
Wird das Zertifikat vom Ordnungsamt anerkannt?
Ja. Der Nachweis entspricht den Anforderungen des § 11 LHundG NRW. Bei Rückfragen deines Ordnungsamts unterstützen wir dich per E-Mail.
Wie bestätige ich meine Identität?
Du lädst ein Foto deines amtlichen Ausweisdokuments sowie ein Selfie hoch. So stellen wir sicher, dass das Zertifikat rechtssicher auf dich ausgestellt wird.
Wie lange dauert der Kurs?
Du lernst in deinem eigenen Tempo – die meisten Teilnehmer:innen sind an einem Nachmittag durch. Du kannst jederzeit pausieren und weitermachen.
Gilt der Nachweis auch außerhalb von NRW?
Der Sachkundenachweis richtet sich nach dem Landeshundegesetz NRW. In anderen Bundesländern gelten teils andere Regeln – prüfe dort die jeweiligen Vorgaben.
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👍 6 Monate Geld-zurück-Garantie
Unsere Zusage: Wird dein Zertifikat als Schulungsnachweis innerhalb von 6 Monaten abgelehnt, erstatten wir den Kurspreis
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