Den richtigen Nachweis für Hund und Halter bestimmen
- Hundekategorie nach LHundG NRW bestimmen.
- Behördlich geforderten Nachweis namentlich klären.
- Prüfung nur bei berechtigter Stelle ablegen.
Sachkundenachweis: Wissen der haltenden Person
Der Sachkundenachweis prüft theoretische Kenntnisse zu Verhalten, Haltung, Gefahren, Lernen und Rechtsvorschriften. Für große Hunde kann er bei den in § 11 Abs. 3 LHundG NRW genannten berechtigten Stellen erbracht werden.
Wesenstest beziehungsweise Verhaltensprüfung: Verhalten des Hundes
Die Verhaltensprüfung betrifft den konkreten Hund und kann bei gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen für Befreiungen von Leinen- oder Maulkorbpflicht relevant sein. Sie ist keine alternative Bezeichnung für die theoretische Sachkundeprüfung.
„Hundeführerschein“ ist kein eindeutiger Rechtsbegriff
Der Begriff wird für freiwillige Prüfungen, Trainingsangebote oder gesetzliche Sachkundenachweise verwendet. Vor der Buchung muss deshalb geklärt werden, welche Bescheinigung ausgestellt wird, nach welcher Rechtsgrundlage und ob die prüfende Stelle für den konkreten Hund anerkannt ist.