Sachkundenachweis § 11 LHundG NRW

Was ist der Sachkundenachweis nach § 11 LHundG NRW?

Der Sachkundenachweis belegt, dass du das nötige Wissen für die Haltung eines Hundes besitzt – zu Verhalten, Erziehung, Gesundheit, Haltung und Recht. In Nordrhein-Westfalen ist er nach § 11 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) für größere Hunde vorgeschrieben.

Für wen gilt die Pflicht?

Für Halterinnen und Halter von Hunden mit über 20 kg Gewicht oder über 40 cm Schulterhöhe. Auch wer sich einen solchen Hund anschaffen möchte, sollte den Nachweis vorab erbringen.

Wie funktioniert der Online-Nachweis?

Du buchst die Prüfung, bestätigst deine Identität, lernst die Inhalte und legst den Abschlusstest online ab. Nach Bestehen erhältst du dein Zertifikat direkt per E-Mail – auf Basis des offiziellen Fragenkatalogs der Tierärztekammer Westfalen-Lippe.

Gültigkeit

Der Nachweis gilt landesweit in ganz NRW und wird von den Ordnungsämtern anerkannt.