Ratgeber

20/40-Hund in NRW: Regeln für große Hunde

Fachlich geprüft von Sarah MikullaVom LANUV NRW anerkannte sachverständige Stelle nach § 11 LHundG NRW

Kurzantwort: Als großer Hund gilt in NRW ein ausgewachsener Hund mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht. Haltung, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Kennzeichnung und Haftpflicht müssen gegenüber der Behörde nachgewiesen werden.

Haltung eines großen Hundes in NRW vorbereiten

  1. Größe und Gewicht des ausgewachsenen Hundes dokumentieren.
  2. Sachkundenachweis bei anerkannter Stelle oder berechtigter Tierärztin beziehungsweise Tierarzt ablegen.
  3. Chip, Versicherung und Anzeige beim Ordnungsamt vollständig vorbereiten.

Wann ein Hund als 20/40-Hund gilt

§ 11 LHundG NRW definiert einen großen Hund als Hund, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht erreicht. Entscheidend ist die zu erwartende ausgewachsene Größe; ein junger Hund fällt nicht erst nach Überschreiten der Grenze unter die Regel.

Vier Nachweise gegenüber der Behörde

Die Haltung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Halterinnen und Halter müssen Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, den Hund fälschungssicher per Mikrochip kennzeichnen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Behörde bestimmt die konkrete Form der Anzeige.

Sachkundeprüfung nur bei berechtigter Stelle

Für große Hunde kann die Sachkundebescheinigung nach § 11 Abs. 3 von anerkannten Sachverständigen, anerkannten sachverständigen Stellen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden. Eine App oder ein Onlinekurs bereitet vor, stellt aber selbst nicht automatisch den amtlich nutzbaren Nachweis aus.

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Häufige Fragen

Reicht entweder 20 kg oder 40 cm?

Ja. § 11 verwendet eine Oder-Verknüpfung: Eine der beiden Grenzen im ausgewachsenen Zustand genügt.

Muss jeder 20/40-Hund einen Wesenstest machen?

Nein. Für große Hunde ist der Sachkundenachweis relevant; ein Wesenstest gehört zu anderen gesetzlichen Konstellationen.

Wo melde ich den Hund an?

Bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde; kommunale Formulare und Gebühren unterscheiden sich.

Quellen und Prüfhinweis

Landeshundegesetz NRW § 11

Stand 2026-08-20. Prüfe bei Einzelfällen zusätzlich die aktuelle Fassung und die Vorgaben der zuständigen Stelle.