Haltung eines großen Hundes in NRW vorbereiten
- Größe und Gewicht des ausgewachsenen Hundes dokumentieren.
- Sachkundenachweis bei anerkannter Stelle oder berechtigter Tierärztin beziehungsweise Tierarzt ablegen.
- Chip, Versicherung und Anzeige beim Ordnungsamt vollständig vorbereiten.
Wann ein Hund als 20/40-Hund gilt
§ 11 LHundG NRW definiert einen großen Hund als Hund, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht erreicht. Entscheidend ist die zu erwartende ausgewachsene Größe; ein junger Hund fällt nicht erst nach Überschreiten der Grenze unter die Regel.
Vier Nachweise gegenüber der Behörde
Die Haltung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Halterinnen und Halter müssen Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, den Hund fälschungssicher per Mikrochip kennzeichnen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Behörde bestimmt die konkrete Form der Anzeige.
Sachkundeprüfung nur bei berechtigter Stelle
Für große Hunde kann die Sachkundebescheinigung nach § 11 Abs. 3 von anerkannten Sachverständigen, anerkannten sachverständigen Stellen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden. Eine App oder ein Onlinekurs bereitet vor, stellt aber selbst nicht automatisch den amtlich nutzbaren Nachweis aus.