Ratgeber

Mehrere Hunde oder mehrere Halter: Wer braucht den Nachweis?

Fachlich geprüft von Sarah MikullaVom LANUV NRW anerkannte sachverständige Stelle nach § 11 LHundG NRW

Kurzantwort: Pflichten knüpfen an die haltende Person und die jeweilige Hundekategorie an. Ein bereits vorhandener Nachweis kann Sachkunde belegen, ersetzt aber nicht automatisch Anzeigen und Unterlagen für weitere Hunde oder andere Haushaltsmitglieder.

Personen- und Hundebezug getrennt dokumentieren

  1. Jede tatsächlich haltende Person mit der Behörde klären.
  2. Jeden Hund separat anzeigen, wenn das Gesetz es verlangt.
  3. Versicherungs- und Chipdaten eindeutig zuordnen.

Sachkunde gehört zur Person

Der theoretische Nachweis belegt Kenntnisse der Halterin oder des Halters. Bei mehreren Hunden muss zusätzlich für jedes Tier geprüft werden, welche Kategorie und welche individuellen Unterlagen gelten. Chip und Versicherung sind hundebezogen.

Mehrere Halter oder Betreuungspersonen

Wer rechtlich als Halter gilt, hängt nicht nur vom Namen im Formular ab, sondern von tatsächlicher Bestimmungsmacht, Kosten und Dauer der Betreuung. Bei gemeinsam gehaltenen großen oder reglementierten Hunden sollte die Behörde klären, welche Personen Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen müssen.

Aufsichtsperson ist nicht automatisch Halter

Gelegentliches Ausführen und dauerhafte Haltung sind zu unterscheiden. Für gefährliche oder bestimmte Hunde können auch Aufsichtspersonen besondere Voraussetzungen erfüllen müssen. Familien sollten Zuständigkeiten deshalb nicht nur mündlich regeln.

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen

Brauche ich für jeden großen Hund eine neue Theorieprüfung?

Der Nachweis ist personenbezogen; die Behörde prüft, ob er für die weitere Haltung anerkannt wird und welche tierbezogenen Unterlagen fehlen.

Müssen beide Partner Sachkunde haben?

Wenn beide als Halter auftreten oder den Hund selbstständig führen, sollte die konkrete Pflicht mit der Behörde geklärt werden.

Darf eine andere Person den Hund ausführen?

Das hängt von Hundekategorie, Sachkunde, Alter und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Quellen und Prüfhinweis

Landeshundegesetz NRW

Stand 2026-08-20. Prüfe bei Einzelfällen zusätzlich die aktuelle Fassung und die Vorgaben der zuständigen Stelle.